Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung
Präambel
a) Absatz 4, Satz 4 und 5 finden ab 01.06.2010 Anwendung unter Absatz 5, nun Satz 3 und 4. Es gelten folgende Ergänzungen:Die Verteilung der gemieteten Ware am Veranstaltungsort kann abweichend nach vorheriger Absprache durch das Personal der GMS GmbH erfolgen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Jegliche Haftung für eventuelle Störungen oder Beschädigungen fremder Ware, die durch diese Arbeiten verursacht werden, ist ausgeschlossen.
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der GMS GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen sind nur rechtswirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
2. Gegenstand der Vermietung
Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel, Einrichtungsgegenstände, technische Geräte und Zubehörteile. Die Gegenstände werden dem Mieter nur für die vereinbarte Veranstaltung und nur für den vereinbarten Zweck zur gewöhnlichen und zweckgebundenen Verwendung überlassen. Eine anderweitige Verwendung während der Mietzeit ist nicht erlaubt.
3. Mietdauer
Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Messe oder Veranstaltung, jedoch höchstens 14 Tage, zur Verfügung gestellt. Ausschlaggebend ist allerdings der tatsächliche Zeitpunkt, bis zu dem uns die Gegenstände wieder zur Verfügung stehen. Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten Mietzeitraum und Rückgabetermin hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde ein Anschlussvertrag abgeschlossen.
4. Mietpreise
Die vereinbarten Mietpreise sind rein netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise beinhalten nicht die Lieferung und Abholung der Mietgegenstände zum und vom Veranstaltungsort, sondern verstehen sich frei Lager GMS GmbH. Bei unserer schriftlichen Bestätigung können bestimmte Veranstaltungen auch kostenfrei beliefert werden.
Alle Zahlungen sind für uns kostenfrei zu leisten. Der Mietzins wird bei der Anlieferung fällig und ist spätestens zum Ende der Mietzeit zu entrichten. Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne Abzug zahlbar. Davon abweichende Zahlungskonditionen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Rechnungsstellung an Kunden mit Sitz im Ausland wird ein Pauschalbetrag von € 13,50 je Rechnung für Bankspesen in internationalen Zahlungsverkehr erhoben.
Aus organisatorischen Gründen nehmen wir Änderungswünsche an bereits von uns bestätigten Aufträgen nur bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung entgegen. Nach diesem Zeitpunktbehalten wir uns vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25% des Mietpreises zu erheben. Bei Aufträgen, oder Änderungen, die uns später als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erreichen, beträgt diese Gebühr 50% des Mietpreises.
5. Lieferung, Transport- und Lagerkosten
Der Vermieter sichert eine rechtzeitige Lieferung zum Veranstaltungsbeginn zu und legt den Liefertermin, der sich aus Sammeltransporten ergibt, selbst fest. Die Lieferkosten für davon abweichende Liefertermine trägt gegebenenfalls der Mieter.
Für besondere Lieferungen gelten die vereinbarten Sonderkonditionen.
Eine Lieferung versteht sich verpackt bis zur Messestandgrenze oder unmittelbar dahinter und beinhaltet nicht das Verteilen der Mietgegenstände. Dies gilt im umgekehrten Falle auch für die Abholung nach Veranstaltungsende. Bei Sonderveranstaltungen und anderen Veranstaltungsorten versteht sich eine Lieferung bis hinter die erste, mit Hebegeräten und Flurförderfahrzeugen zugängliche Tür. Die Verteilung der gemieteten Ware am Veranstaltungsort kann abweichend nach vorheriger Absprache durch das Personal der GMS GmbH erfolgen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Jegliche Haftung für eventuelle Störungen oder Beschädigungen fremder Ware, die durch diese Arbeiten verursacht werden, ist ausgeschlossen.
Lieferungs- und Leistungsstörungen, die es wegen höherer Gewalt dem Vermieter unmöglich machen die Lieferung auszuführen, entbinden diesen von jeder Pflicht. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher, durch den Vermieter zu verantwortenden Handlungen.
Der Mietgegenstand ist nach Ende der vereinbarten Mietzeit in der gelieferten Verpackung, die Bestandteil des Mietguts ist, abholfertig bereitzustellen, bzw. zu liefern. Bei der Abholung der Gegenstände durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, sind diese ebenerdig und zugänglich bereitzuhalten.
Die Lagerkosten der Verpackungen des Mietgutes während der Veranstaltung sind vom Mieter zu tragen.
Der Vermieter behält sich vor, in Ausnahmefällen statt der bestellten Gegenstände gleichwertige oder höherwertige Artikel zu liefern. Hierbei bleibt der Preis der ursprünglich bestellten Ware unberührt.
6. Gewährleistung
Der Mieter hat das Mietgut bei der Anlieferung unverzüglich, möglichst noch im Beisein unseres Mitarbeiters, auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und uns Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sowie Abweichungen der gelieferten, oder übernommen Möbel von der bestellten Menge und Ausführung werden nicht anerkannt, wenn uns die entsprechende Mitteilung erst nach Veranstaltungsbeginn zugeht.
Kleinere, dem Mieter zumutbare Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und den Farben gelten nicht als Mangel.
Bei begründeter Beanstandung leisten wir Gewähr durch rechtzeitige Mangelbehebung oder durch kostenlose Lieferung gleichwertiger Einzelstücke. Mißlingt die Ersatzlieferung, oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Verzug, so ist der Mieter berechtigt, eine Herabsetzung des Mietpreises zu verlangen.
Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß und positiver Vertragsverletzung, ausgeschlossen, es sei denn, daß uns Vorsatz oder grobe Vertragsverletzung zur Last fällt.
7. Eigentum und Haftung
Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln. Schäden und Verluste am Mietgut hat er zu ersetzen, auch wenn sie ohne sein Verschulden oder von Dritten verursacht worden sind. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung am Messestand, bei Selbstabholung mit der Übernahme des Mietgutes. Sie endet mit der Abholung des Mietgutes vom Messestand durch uns, auch wenn der Mieter den Stand schon verlassen hat. Wird das Mietgut vereinbarungsgemäß vom Mieter in unserem Lager abgeholt und zurückgebracht bzw. an seinem Lager angeliefert und nach Veranstaltungsende abgeholt, so trägt der Mieter auch die Gefahr des Hin- und Rücktransportes. Die Haftung endet somit erst bei der Rückgabe des Mietgutes an unserem Firmensitz.
Es ist Sache des Mieters, das Mietgut für die Dauer der Mietzeit gegen Brand, Verlust und andere Gefahren zu versichern. Das Transportrisiko muß der Mieter in Falle der Abholung und Rückgabe an unserem Firmensitz ebenfalls versichern. In jedem Fall haftet jedoch der Mieter unmittelbar und ist nicht berechtigt, uns an seine Versicherung zu verweisen. Für verlorengegangenes oder beschädigtes Mietgut hat uns der Mieter neben dem Mietpreis die Kosten der Wiederbeschaffung oder Instandsetzung, zuzüglich Mehrwertsteuer zu ersetzen. Sofern eine Reparatur nicht möglich ist, wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Der Mieter hat der GMS GmbH unverzüglich über eventuelle Beschädigungen oder Verluste der Mietgegenstände zu informieren. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Mieters, im Falle eines Diebstahls, eine polizeiliche Anzeige aufzugeben. Das polizeiliche Protokoll ist uns auf Verlangen vorzulegen.
Die gemieteten Gegenstände werden unverzüglich nach dem Eingang der Rücklieferung in unserem Lager von uns auf Zustand und Vollständigkeit überprüft. Wir verpflichten uns, etwa festgestellte Schäden oder Fehlmengen dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Mieter nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
Alle gemieteten Gegenstände sind Eigentum der GMS GmbH. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die gemieteten Gegenstände nicht an einen anderen, als den vereinbarten, Standort gebracht werden.
Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich auch aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch ergeben könnten, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters.
Bei der Abholung durch den Vermieter ist der Mieter ferner verpflichtet, die Mietgegenstände längstens 48 Stunden nach Ende der Veranstaltung gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern.
8. Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen. Bei Annahmeverweigerung des Mieters, aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, bleibt der Mieter verpflichtet den Mietzins sowie die Transportkosten zu entrichten, es sei denn, daß eine Weitervermietung uns noch möglich ist. Die Beweislast trifft den Mieter.
Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und der Beendigung der Sicherungspflichten des Mieters. Entstehende Mehrkosten durch die vorzeitige Rückgabe trägt der Mieter.
9. Bundesdatenschutzgesetz, Fernabsatzgesetz
Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden gemäß § 28 und 29 BDSG gespeichert und verarbeitet.
10. Gerichtstand
Der im Handelsregister eingetragene Sitz der GMS GmbH gilt als vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
11. Sonstige Bedingungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf
1. Angebot
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend, Änderungen behalten wir uns vor. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir Sie schriftlich bestätigt oder – ohne besondere Bestätigung – die Lieferung ausgeführt haben. Alle Preise verstehen sich zusätzlich Versandkosten, sofern nicht anders vereinbart und der zum Abrechnungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Lieferung
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung bis zum letzten Tage dieser Frist nicht erfolgen, so kann der Käufer von Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich unter Rücktrittsandrohung gesetzte Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos verstrichen ist. Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbarer Umständen (z.B. höhere Gewalt) bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verhält sie sich angemessen. Dauern die hindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitgehende Ansprüche des Käufers wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
3. Zahlungen
Zahlungen sind 14 Tage nach Lieferung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Sie gelten als an dem Tag geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber unter dem üblichen Vorbehalt. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Käufer. Bei Zielüberschreitung berechnen wir, vorbehaltlich weiterer Rechte, Zinsen von jährlich 5% über Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetz vom 09.06.1998. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung sowie bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen.
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages und aller gegen den Käufer bereits entstandenen Forderungen. Bis dahin dürfen die Waren nur im ordentlichen Geschäftsgang verarbeitet und veräußert, jedoch nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z.B. Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsware einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen. Wird die Ware gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der unsere Rechte gefährdet, hat der Käufer uns sofort zu benachrichtigen. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt uns der Käufer schon jetzt seine künftigen Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware ab. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber pünktlich erfüllt, ist er berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Gerät er uns gegenüber in Verzug, dürfen wir diese Befugnis jederzeit widerrufen und den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufers anzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung abgetretener Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigen unsere Sicherheiten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, geben wir auf Verlangen des Käufers die Sicherheiten insoweit frei. Für den Fall seines Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs-, Konkurs oder Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, gestattet er uns hiermit unwiderruflich Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Die Abholung der Ware gilt im Zweifel nicht als Rücktritt. Weitergehende Rechte werden durch die Abholung nicht berührt.
5. Mängelrügen
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder erkennbar unvollständigen oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich nach Empfang, andere Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht frist- und formgerechter Mitteilung gilt die Lieferung als insgesamt genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich unsere Gewährleistung nach Ziffer 6.
6. Gewährleistung
Sofern nicht im Einzelfall oder für einzelne Unternehmensbereiche schriftliche oder gedruckte besondere Gewährleistung- und/oder Garantieregelungen Vorrang haben, bestimmt sich unsere Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Absätze: Wir leisten Gewähr für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und für zugesicherte Eigenschaften. Änderungen in Konstruktion und Ausführung, die weder die Funktionsfähigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht der Beanstandung. Die gilt auch für o.g. Veränderungen, die unsere Vorlieferanten durch uns unbeeinflussbar vornehmen. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, werden wir den Mangel unentgeltlich nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist nach Eingang der begründeten Mangelrüge und verstreicht auch eine ausdrücklich unter Wandlungsandrohung gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos, so kann der Käufer in Ansehung des mangelhaften Gegenstandes wandeln. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Voraussetzung jeglicher Gewährleistung ist die prompte Erfüllung aller dem Käufer obliegenden Vertrags- und insbesondere Zahlungspflichten. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungsversuche durch den Käufer, seine Kunden oder Dritte schließen jegliche Gewährleistung unsererseits aus.
7. Sonstige Ansprüche
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
9. Allgemeines
Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung erkennt der Käufer die ausschließliche Gültigkeit dieser Bedingungen an, auch bei Wortlaut seiner Einkaufsbedingungen. Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Seiten ist Essen. Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, der Sitz der GMS GmbH. Der Vertrag unterliegt, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich dem materiellen Recht und dem Verfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.06.2010, Die Geschäftsbedingung vom 01.01.2009 wurden am 01.06.2010 geändert und sind ab dem 01.06.2010 in dieser Fassung gültig.